| Bei parallel zum
Handlauf verlaufenden Konstruktionen müssen die Füllungen so gewählt werden, dass ein
Überklettern ausgeschlossen ist. Als Füllungen bieten sich Materialien wie Sicherheits-
und Acrylglas, Holz, Kunststoff oder Metall an. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gelten
nach DIN weniger strenge Anforderungen für die Sprossenabstände, allerdings sind hier
die Bestimmungen der verschiedenen Landesbauordnungen zu beachten. Der Handlauf soll in Material und Ausführung der Hand angepasst
sein, dass er sich angenehm greifen lässt und einen sicheren Halt bietet. Er kann nach
DIN in einer Höhe zwischen 75 und 110 cm montiert werden. Für kleine Kinder erleichtert
-vor allem bei hohen und steilen Treppen- ein Kinderhandlauf das Treppensteigen. Er soll
in einer Höhe von etwa 60 cm angebracht und im Querschnitt der kleinen Hand angepasst
sein.
Geländer mit Handlauf und Stäben können auch als
fachwerk- oder seilverspannte Konstruktion die Funktion eines Tragholms übernehmen, an
dem die Trittstufen mit ihren Traggerüsten befestigt sind. |
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