| Baurechtlich wird
als Oberbegriff für eine Einrichtung zur Abführung der Abgase das Wort
"Abgasanlage" verwendet. Abgasanlagen werden in Schornsteine, Abgasleitungen,
Verbindungsstücke und Luft-Abgas-Systeme für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten
sowie Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungensmotoren
unterteilt. Bei der Planung und Montage von
Abgasanlagen gelten die einschlägigen baulichen Vorschriften und Regelwerke des
Bundeslandes und des Bundes. Insbesondere die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung
zur Landesbauordnung, die DIN 18160, die DIN EN 1443, und die Anforderungen der Zulassung
bzw. CE Zertifizierung sind in jedem Fall einzuhalten.
Darüber hinaus sind auch Veränderungen an Schornsteinen
bzw. Abgasanlagen genehmigungs- bzw. benutzungsgenehmigungspflichtige Baumaßnahmen.
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