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| Fundamente
+ Gründungen |
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Die grundlegende
Norm für Baugrund und Gründungsfragen ist die DIN 1054, sofern ausreichende örtliche
Erfahrungen zur Beschaffenheit, Ausdehnung, Lagerung und Mächtigkeit der Bodenschichten
im Baubereich vorliegen. |
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| Gründungen
und Fundamente müssen die Lasten des Baukörpers in den Baugrund ableiten. Das erfordert
lastverteilende Elemente unter den tragenden Teilen des Baukörpers. Sie müssen so
bemessen sein, dass die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist. |
| Voraussetzung
einer einwandfreien Gründung ist die genaue Kenntnis des Baugrundes. Dazu liefern
bautechnische Bodenuntersuchungen Daten für eine wirtschaftlich sowie technisch
einwandfreie Planung und Erstellung der Bauwerke. Je nach Baugrundverhältnissen, Bauwerkskonstruktion und
Bauwerkslast werden zur Lastabtragung zwischen Flächengründungen und Tiefgründungen
unterschieden. Bei der Flächengründung werden mit Einzel-, Streifen- oder
Plattengründungen die Fundamentlasten in die oberen Bodenschichten eingeleitet. Dagegen
erfolgt bei der Tiefgründung mit Pfahlgründungen die Ableitung der Lasten des Bauwerks
mittels Pfählen, in tiefere Bodenschichten.
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