| Obwohl die
Definition eines Niedrigenergiehauses (NEH) auf keiner rechtlichen Grundlage beruht, kann
davon ausgegangen werden, dass der nach der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1995 maximal
zulässige Energiebedarf im Niedrigenergiehaus noch einmal um 25 bis 30% unterschritten
wird. Damit hat ein Einfamilien-Niedrigenergiehaus
einen Heizwärmebedarf von weniger als 70 kWh pro m² und Jahr, ein Mehrfamilien-NEH von
unter 55 kWh pro m² und Jahr. Dieser Wert entspricht dem Wärmeinhalt von rund 5,5 Litern
Heizöl oder 5,5 m³ Erdgas.
Merkmale eines Niedrigenergiehauses:
- Sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken
- Gebäudedichtheit (nachgewiesen durch blower-door-Test)
- Dem jeweiligen NEH genau angepasste moderne Wärmeerzeuger
wie Niedertemperatur- oder Gas-Brennwertkessel, aber auch Wärmepumpen mit hoher
Leistungszahl sowie thermische Solaranlagen für die Trinkwassererwärmung
- Wohnungslüftungs-System für die kontrollierte Be- und
Entlüftung
- Nutzung solarer Wärmegewinne.
Heiztechnik
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