| Rauchmelder
müssen außerdem der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen. In dieser Norm sind die
Mindestanforderungen an die Melder definiert beispielsweise ein
Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, elektromagnetische
Verträglichkeit, Alarmlautstärken, Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte,
Kennzeichnung und Angaben des Produzenten, u.v.m. So müssen Rauchmelder auch mindestens
30 Tage nach Batterie-Leeranzeige funktionsfähig sein und im Brandfall einen Alarm über
vier Minuten abgeben können. Damit sollen auch Abwesenheiten zum Beispiel durch Urlaube
sicher überbrückt werden. Allerdings ist beim Kauf
von Rauchmeldern auf Qualitätsunterschiede zu achten. Neben genormten Produktstandards
lohnt es sich auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer sowie die
Funktionstestmöglichkeit zu achten. In den Meldern des Herstellers GEV sorgen
beispielsweise Edelstahlgitter vor Fehlalarmen durch eindringende Staubpartikel oder
Insekten. Zur Überprüfung der Funktionstauglichkeit simuliert das Drücken des
Testknopfes den Raucheintritt und löst damit eine reale Überprüfung der Rauchkammer,
Elektronik und Batterie aus, während bei anderen Geräten häufig mit Testsprays
gearbeitet werden muss.
Aufgrund ihrer Langlebigkeit werden Lithium-Batterien auch
im Einsatz bei Rauchmeldern immer beliebter. Doch nicht jedes Gerät ist auch für diese
Batterievariante zugelassen und geeignet. Viele Rauchmelder erreichen nach Beginn
der Batterie-Leeranzeige nicht mehr die der Norm entsprechenden 30 Tage
Restlaufzeit, weiß Stephan Cochanski vom Hersteller GEV und weiter: Das liegt
am typischen Entladeverhalten von Lithium-Batterien, bei denen kurz vor Betriebsende die
Spannung rapide abfällt. Entsprechend ist beim Kauf der Meldergeräte im Fach- oder
auch Baumarkt darauf zu achten, dass der Einsatz von Lithium-Batterien wie beispielsweise
bei FlammEx-Meldern ausdrücklich möglich ist.
Weitere Informationen gibt es unter
www.rauchmelder-lebensretter.de.
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