| Wie die Baustoffe
und Bauteile bezüglich ihres Brandverhaltens zu beurteilen sind, regelt die DIN 4102. Sie
unterscheidet zwischen Baustoffen und Bauteilen. Die
Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten so klassifiziert:
- A 1 = nicht brennbar
- A 2 = nicht brennbar, mit organischen Bestandteilen
- B 1 = schwerentflammbar
- B 2 = normalentflammbar
- B 3 = leichte entflammbar
Bauteile dagegen wie Treppen, Wände, Decken, Türen werden
nach Feuerwiderstandsklassen unterschieden:
- F 30 = mindestens 30 Min.
- F 60 = mindestens 60 Min.
- F 90 = mindestens 90 Min.
- F 120 = mindestens 120 Min.
- F 180 = mindestens 180 Min.
Dabei sagt die Zahl hinter dem Buchstaben aus, welchen
Mindestzeitraum in Minuten ein Bauteil einem Feuer widersteht.
Die Kennzeichnungen müssen auf den Baustoffen oder auf der
Verpackung deutlich angebeben sein.
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